Kompetenz durch Weiterbildung – KdW – Saarland

Das Saarland fördert Weiterbildungsaktivitäten von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen bis 249 Mitarbeiter (KMU), die über Ihren Arbeitgeber eine berufliche Weiterbildung absolvieren


Was wird gefördert?

Seminare und Schulungen, deren Lerninhalte einen direkten Bezug zur ausgeübten Tätigkeit der Beschäftigten haben oder ihre beruflichen Kompetenzen vertiefen und erweitern. Nicht förderfähig sind interne Schulungen.


 

Wie wird gefördert?

Der Weiterbildungszuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kurskosten, maximal aber 2.000 Euro pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Kurse mit Kosten unter 200 Euro werden nicht gefördert. Der Antrag auf Förderung muss durch den Arbeitgeber bis spätestens drei Werktage vor Kursbeginn online bei der KdW-Servicestelle, der FITT gGmbH, gestellt werden.



Wo finde ich Informationen?

Weiterführende Informationen sowie Antragsformulare finden sie hierDort sind auch die Ansprechpartnerinnen mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse aufgeführt.