Die Bildungsprämie

Die Förderung der berufsbezogenen Weiterbildung des Bundes


Wer wird gefördert?

Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche oder Sie sind in Elternzeit oder Pflegezeit.

Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr ist höchstens 20.000 Euro hoch. Wenn Sie verheiratet sind: Das zu versteuernde Einkommen von beiden Ehepartnern zusammen ist höchstens 40.000 Euro hoch.


 

Was wird gefördert?

Der Bildungsprämie kann für Weiterbildungen im beruflichen Kontext eingesetzt werden.


 

Wie wird gefördert?

Machen Sie einen Termin in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Hier finden Sie unsere Beratungsstellen in ganz Deutschland: www.bildungspraemie.info/beratungsstellen

Die Beratung ist kostenlos. Das müssen Sie zur Beratung mitbringen:

- einen gültigen Personalausweis

- einen Beschäftigungsnachweis, zum Beispiel Ihren Arbeitsvertrag oder eine Gehaltsabrechnung

- einen Einkommensnachweis, zum Beispiel einen Einkommensteuerbescheid oder eine Gehaltsabrechnung

 

Bei dem Termin sprechen Sie mit einer Beraterin oder einem Berater. Sie klären, für welche Weiterbildung Sie eine Förderung erhalten können. Sie bekommen den Prämiengutschein direkt beim Termin.


 

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie in Frage kommen? Machen Sie hier den Vorab-Check.

 

Wo finde ich Informationen?

Telefon: 0800 26 23 000 (Der Anruf ist kostenlos)

E-Mail: bildungspraemie@buergerservice.bund.de

Internet: https://www.bildungspraemie.info/de/programm-bildungspraemie-21.php